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15. 02.
2005
Hochwasserschutzgesetz auf der Kippe
Conrad blamiert ihren Kanzler
Es soll durchgesetzt werden, dass nach wie vor Wohnhäuser,
Industrieanlagen und Verkehrswege in Überschwemmungsgebieten entlang unseren
Fließgewässer gebaut werden können. Dies ist das Ziel der Landesregierung von
Rheinland-Pfalz, wenn am kommenden Mittwoch die Behandlung des bereits stark
verwässerten Hochwasserschutzgesetzes der Bundesregierung im
Vermittlungsausschuss des Bundesrates ansteht. Dort wird wohl mit Hilfe von
Rheinland-Pfalz eine Zweidrittelmehrheit das an sich nicht zustimmungspflichtige
Gesetz zu Fall bringen.
Damit nimmt die Landesregierung in deutlichem Gegensatz zum Vorsorgeprinzip in
Kauf, dass bei künftigen Hochwasserereignissen die Schadenssummen weiter
ansteigen. Unvergessen bleibt der Hochwassersommers 2002, der an der Elbe einen
volkswirtschaftlichen Schaden von zig- Milliarden € verursachte, eine
Verschiebung der geplanten Steuerreform auslöste und sogar einem Kanzler die
Wahl zu gewinnen half.
Damals hatte man sich auch in Rheinland-Pfalz realitätsnahe Szenarien darüber
vorgestellt, was wohl im Einzugsgebiet von Rhein und Mosel passiert wäre, wenn
dieselben Niederschlagsmengen ein paar hundert Kilometer weiter westlich
niedergegangen wären.. Das Image der rheinland-pfälzischen Umweltpolitik dürfte
durch das zu befürchtende Abstimmungsverhalten im Bundesrat ganz schön
beschädigt werden.
Dem Vernehmen nach verlangt Rheinland-Pfalz - offenbar um den Preis des
Scheiterns des gesamten Gesetzesvorhabens - eine Ausnahmeregelung für
Neubaugebiete in Überflutungsgebieten. Im Klartext und in der sattsam bekannten
Praxis dürfte diese Öffnung für eine Bauleitplanung im Hochwasserbereich
bedeuten, dass vor allem längs der Flüsse aufgrund gar nicht so seltener
"Ausnahmen" munter weiter gegen die Umwelt und jede hochwasserpolitische
Vernunft gesündigt werden darf. Dadurch entstehen neue Schadensrisiken im
Oberliegerbereich, die letzten Endes wieder der Allgemeinheit aufgebürdet
werden.
Die schönsten Renaturierungsprogramme können den Eindruck nicht aus der Welt
schaffen, dass Ministerin Conrad die treibende Kraft ist bei der Abschaffung der
dem "Fünf-Punkte-Programm zum Hochwasserschutz" zugrunde liegenden Grundsätze.
Dieses Programm war eine Woche vor der Bundestagswahl 2002 angesichts der
katastrophalen Überschwemmungsfolgen in Ostdeutschland von der damaligen
Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder verabschiedet worden. Seine
endgültige Aushöhlung betreibt nun ausgerechnet ein Land, dessen Bürger
traditionell arg unter Hochwasser zu leiden haben.
Bereits im Zuge der Novellierung des Landeswassergesetzes hatte sich der BUND
entschieden gegen derartige Ausnahmeregelungen gewandt. Die Umweltschützer
forderten damals weiter gehende Bauverbote in potenziellen Überflutungsräumen,
so z. B. in ausgedeichten Altauen.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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